Eine Frau stirbt in einem Kölner Krankenhaus unter Schmerzen und Angstzuständen. Dass man sie besser hätte behandeln können, ist auch für die Generalstaatsanwaltschaft zweifelsfrei. Dennoch kommt es zu keiner Anklage. Das hat viele Gründe, auch formale Gründe wie abgelaufene Fristen. Sachlich geht es auch um die Schuldfrage. Der Gutachter sagt eindeutig aus, dass bei richtiger Behandlung die Sterbende weniger hätte leiden müssen, doch die Behörde kann niemandem konkret eine Pflichtverletzung nachweisen. Und faktisch geht es auch noch um die Frage nach dem öffentlichen Interesse.
Detlef Schmalenberg zeigt in einem Feature, das die Kölnische Rundschau und der Kölner Stadt-Anzeiger am 26.10.2026 für alle zugänglich veröffentlichen, das Spannungsfeld auf zwischen gerichtlicher Möglichkeit und strafrechtlichen Notwendigkeiten in einem Fall, in dem niemand daran zweifelt, dass von medizinischer Seite ein außerordentliches Fehlverhalten zu beklagen ist.
https://www.rundschau-online.de/koeln/koeln-qualvolles-sterben-einer-krebspatientin-bleibt-folgenlos-1401975
https://www.ksta.de/koeln/koeln-qualvolles-sterben-einer-krebspatientin-bleibt-folgenlos-1401975

