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    Nachrichten-Blog

    Vollsinnig besteuert: Vom Landgrafen lernen

     

    Vollsinnig besteuert: Vom Landgrafen lernen

    55 Prozent der Deutschen befürworten die Einführung einer Zuckersteuer. Zweifelsohne – eine Mehrheit. Unter den Grünen, wen wundert’s, ist die Mehrheit deutlich größer: 87 Prozent der Anhänger der Grünen, so die Formulierung in den Nachrichten, befürworten die Einführung einer Zuckersteuer.

    Die Zahlen stammen aus einer Forsa-Erhebung für Stern und RTL.

    ntv berichtet am 02.09.2026:
    https://www.n-tv.de/politik/Mehrheit-der-Deutschen-fuer-Zuckersteuer-besonders-hohe-Zustimmung-bei-Gruenen-id31253572.html

    Die Bild verweist am 01.09.2026 süffisant auf den Finanzminister: „Klingbeil wird’s freuen“. Abgebildet: Klingbeil mit Cola Zero.
    https://www.bild.de/politik/inland/zuckersteuer-deutliche-mehrheit-der-deutschen-will-zuckersteuer-laut-umfrage-6a967fc29452c5223822efc5

    Nun ist aber Zucker nicht das Maß aller Dinge bzw. Steuern – auch die Süßstoffe bzw. Getränke mit Süßstoffen sollen bald vers(t)euert werden. „Der Westen“ kommentiert wacker in der Überschrift: „… dabei macht das voll Sinn“.

    Kleiner Abstecher: Ich beantrage an dieser Stelle eine Steuer auf sprachlichen Unsinn. Zumindest im Deutschen kann man einfach keinen Sinn machen. Sinn ist schlichtweg nicht herstellbar – und nicht austauschbar. Und das etwas „voll Sinn“ macht, ist angesichts leerer Staatskassen und voller Cola-Gläser vielleicht nur komisch. Aber wir hätten ein schönes Adjektiv gehabt: Wenn etwas „voll Sinn macht“, dann ist es auf gut Deutsch schlicht sinnvoll. „Der Westen“ hält, das wissen wir jetzt aus der Überschrift, die Zuckersteuer für Süßstoffgetränke für sinnvoll. (Ich könnte sprachlich parallel zum Wort unsinnig noch das Wort vollsinnig anbieten, ich würde bereitwillig und freiwillig darauf auch eine sprachliche Unsinnssteuer zahlen).

    Zurück zum Süßstoff. Die Argumentation ist bekannt: Der Süßstoff fördert die Sehnsucht nach Süßem.

    Ich weiß nicht, ob den 55 Prozent der Deutschen und den 87 Prozent der Grünen wirklich klar ist, was sie da unterstützen: Der Verzehr von Zucker wird ja mit der Zuckersteuer, wenn man so will, strafbewehrt.

    In alten Zeitungen habe ich ein wunderbares Traktat gefunden. Der Überschrift nach handelt es eigentlich von Trachten und Kleidungen – und von der Frage, welche Kleider der Landesherr seinen Untertanen – 1774 noch Unterthanen – vorschreiben oder verbieten kann. Doch der Autor gibt deutlich mehr preis, was das Wirken staatlicher oder fürstlicher Mächte betrifft:

    „Ein Fürst kann nur dem, welchem er an seiner Tafel, oder in seiner Küche zu eßen giebt, befehlen, was er eßen, trinken, oder nicht eßen, und nicht trinken soll. Seinem Unterthane, dem er nicht zu eßen, oder kein Kostgeld giebt, stehet es frey, ob er Fleisch, oder Wurzeln eßen, Wein, Bier, Branntwein, oder Waßer trinken will, wenn er es nur haben, und bezahlen kann.“
    https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/pagetext/2561049

    Ja, so weit kann das kommen, wenn man die Freiheit des Menschen ernst nehmen will! Und der Autor des „Gnädigst Priviligiertes Bönnisches Intelligenzblatt“ will das am 11.01.1774 ja offensichtlich. Aber er weiß auch darum, dass eben nicht jeder weiß, was gut für ihn ist, wenn er isst. Oder er weiß einfach nur, dass die Fürsten ein solches gerne wissen. Auf jeden Fall hat er gleich eine ganze Sammlung von Reglements parat, die ich den 87 Prozent der Anhänger der Grünen und den 55 Prozent der Deutschen gerne ans Herz legen möchte mit den Worten: Ihr steht mit beiden Füßen fest im Zeitalter der Aufklärung, das gewillt war, den Menschen nach seinem oder des Herrschers Willen auf die rechte Bahn zu lenken.

    Jetzt aber blättern wir im Bönnischen Intelligenzblatt einmal um:

    „Gleichwie aber ein Landesherr seinem Unterthane, dem er nichts giebt, zwar nicht befehlen kann, was er für Speise und Trank genießen, oder nicht genießen soll, dennoch aber den allzustarken Gebrauch der fremden Delikateß-Waaren, für welche das Geld aus dem Lande geschleppet wird, da­durch hemmen kann, daß er auf derselben Einbringung starke Imposten leget, gleichwie er die Ausschweifungen der Füllerey und Trunkenheit durch Bestrafung hemmen; gleich­wie er bey Kornmangel das Brantweinbren­nen untersagen; gleichwie er den durchlauch­testen Herzog von Braunschweig, der vor einigen Jahren die Tauf Hochzeits- und Begrab­niß Schmäuse, welche oft manchem Anfänger Zeitlebens wehe gethan, und ihn in Treibung seiner Profeßion gehindert haben, eingestellet, sodann den durchlauchtesten Landgraf von Heßenkaßel nachahmen kann, der darum, weil der Bauer die meiste Milch zum Kaffee vertrank, und allso weder Butter, noch Käse zur Stadt brachte, das Kaffeetrinken auf dem platten Lande verboten hat; gleich­wie er den Verkauf schädlicher und öfters ganze Provinzen ansteckender Früchte (so wer­den z. B an vielen Orten Oberdeutschlandes die kleinen runden Pflaumen, wenn sie auf den Markt gebracht werden, ausgeschüttet und zertreten) und verdorbener Waaren ver­bieten kann: Auf eben solche Art kann ein Landesherr der überhandnehmenden Kleider­pracht steuern.“

    Womit unser Autor wieder bei seinem Thema wäre. Ich aber denke: Hier ist ein ganzer Schatz an guten Ideen nicht nur für die Grünen, sondern zum Nutzen für uns alle verborgen. Man könnte zum Beispiel die Milch besteuern. Das Kaffeetrinken auf dem platten Lande will ja gewiss keiner mehr verbieten. Die Steuer wäre nicht etwa für die Milchbauern, nein – um unserer Gesundheit willen. So lässt sich der Verzehr tierischer Fette reduzieren, die Ankettung der Kühe verringern und die Staatskasse füllen. Das sind drei Fliegen unter einer Klappe, (den Tierschutz können wir hier außen vorlassen, für die Freiheit der Fliegen hat sich bislang noch niemand eingesetzt). Und auch diese vielen „Schmäuse“ – man müsste sie ja gar nicht verbieten. Man müsste nur pro „Schmauser“ einen bestimmten Betrag verlangen, den der Gastwirt, der Hochzeitsplaner oder die betreffende Familie privat an den Staat abführen müsste. Die Erhebung der Daten ist dabei völlig einfach: Hochzeit und Tod sind staatlich dokumentiert – und was die Taufdaten betrifft: Kirche und Staat haben ja schon oft gut zusammengearbeitet. Das sollte machbar sein.

    Was das Verbot des Kaffeetrinkens auf dem platten Lande betrifft: Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel hatte mit seinem Verbot vom 28.01.1766 nicht den gewünschten Erfolg, vielleicht sogar recht wenig Erfolg, so dass er das Gesetz 1774 verschärfen musste. Auch Friedrich der Große verbot das Kaffeetrinken – und setzte zur Kontrolle Polizeikräfte ein, die im Volksmund Kaffeeriecher genannt wurden.

    Mehr zu den Kaffeeriechern können Sie in einer „Gartenlaube“ von 1892 lesen, abgedruckt bei Wikisource:
    https://de.wikisource.org/wiki/Die_Kaffeeriecher

    Und auch die HNA hatte 2016 lesend und schreibend Vergnügen an der Strafbarkeit des Kaffeegenusses.
    https://www.hna.de/kassel/jahren-kaffee-trinken-kassel-strafbar-6035181.html

    Mechthild Eissing

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    Unser Nachrichten-Blog wird redaktionell von der ausgebildeten Journalistin Mechthild Eissing vom Textbüro Eissing betreut.

    Weitere Informationen zu ihrem beruflichen Profil und ihrer journalistischen Arbeit finden Sie auf der Website des Textbüros Eissing.

     

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